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Aus "Capital":

Die Rechtsprechung zur Verlustverrechnung bei Ferienimmobilien ist im Wandel. Die Zeitschrift "Capital" meldet hierzu:

"Größere Spielräume

Gute Nachrichten für Vermieter von Ferienimmobilien: Der Bundesfi nanzhof (BFH) hat die Finanzämter ermahnt, auch chronisch defi zitäre Objekte steuerlich zu berücksichtigen (IX R 15/06).Oft weigern sich die Behörden, Verluste aus diesen Objekten mit anderen Einkünften etwa aus dem Job oder aus Kapitalvermögen zu verrechnen. Das Argument der Sachbearbeiter: Dem Vermieter wird es niemals gelingen, einen Totalüberschuss zu erzielen. Laut BFH ist eine solche Prognose aber gar nicht vorzunehmen. Sofern die Ferienwohnung auf Dauer an wechselnde Gäste vermietet und in der übrigen Zeit dafür bereitgehalten wird, sind die Miesen per se absetzbar. Lediglich wenn die Wohnung, verglichen mit ähnlichen Objekten in den üblichen Vermietungszeiten wie etwa Ferien, zu einem Viertel oder mehr leer steht, sei eine Prognose anzustellen. "Quelle: http://www.capital.de/finanzen/steuern/100006323.html

Abbildung: Hong Kong: The China Gate -

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